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   OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11   

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OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11 (https://dejure.org/2012,8005)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2012 - 9 LA 109/11 (https://dejure.org/2012,8005)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2012 - 9 LA 109/11 (https://dejure.org/2012,8005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erhebung der Vergnügungsteuer auf pornographische Filmvorführungen in Videokabinen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 S. 1, 2 VStS; § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStS; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 GG
    Rechtmäßigkeit eines Steuersatzes von 30 % auf die Kartenentgelte für pornographische Filmvorführungen; Verfassungsmäßigkeit einer Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage zur Vergnügungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Steuersatzes von 30 % auf die Kartenentgelte für pornographische Filmvorführungen; Verfassungsmäßigkeit einer Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage zur Vergnügungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung von Höhe und Bemessungsgrundlage der Vergnügungsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Steuersatzes von 30 % auf die Kartenentgelte für pornographische Filmvorführungen; Verfassungsmäßigkeit einer Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage zur Vergnügungsteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09

    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Insoweit hat der Senat zwar in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - NordÖR 2011, 79 = ZKF 2010, 287) ausgeführt, dass bei der Spielgerätesteuer ein Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse an der oberen Grenze desjenigen liege, was in der Rechtsprechung unter den jeweils gegebenen Umständen noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden ist und deshalb die Auswirkungen dieses Steuersatzes auf die Berufsfreiheit im Erhebungsgebiet besonders sorgfältig geprüft werden müssten.

    Die Klägerin nennt als klärungsbedürftige Frage, ob im Hinblick auf den Beschluss des Senates vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - a. a. O.) ein Steuersatz von 30 % auf die Bruttokasse die Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen überschreite.

    Sie trägt lediglich vor, dass sich das Verwaltungsgericht mit dem Beschluss des Senates vom 8. November 2010 (- 9 LA 199/09 - a. a. O.) nicht auseinandergesetzt und weder eine grundsätzliche, noch eine besonders sorgfältige Prüfung der erdrosselnden Wirkung der Besteuerung vorgenommen habe.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Unternehmer im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den von ihm gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - OVGE 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551 = ZKF 2007, 210 sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 -).

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin verstößt die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die steuerliche Bemessungsgrundlage der Vergnügungsteuer auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 552; ebenso OVG NRW, Urteil vom 6.3.2007 - 14 A 608/05 - KStZ 2007, 94 sowie Beschluss vom 18.7.2008 - 14 B 492/08 - in Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.2007 - 5 TG 332707 - in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.8.2011 - 4 L 329/09 - KStZ 2012, 31).

    Da das gesamte gezahlte Entgelt des Kabinenbesuchers zu dem von ihm betriebenen Aufwand gehört, an den die Vergnügungsteuer anknüpft, bedarf es im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keiner Bereinigung der Roheinnahmen in Höhe der Umsatzsteuer zur Bildung einer geeigneten Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2008, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin verstößt die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die steuerliche Bemessungsgrundlage der Vergnügungsteuer auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 552; ebenso OVG NRW, Urteil vom 6.3.2007 - 14 A 608/05 - KStZ 2007, 94 sowie Beschluss vom 18.7.2008 - 14 B 492/08 - in Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.2007 - 5 TG 332707 - in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.8.2011 - 4 L 329/09 - KStZ 2012, 31).

    Da das gesamte gezahlte Entgelt des Kabinenbesuchers zu dem von ihm betriebenen Aufwand gehört, an den die Vergnügungsteuer anknüpft, bedarf es im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG keiner Bereinigung der Roheinnahmen in Höhe der Umsatzsteuer zur Bildung einer geeigneten Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2008, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 14 A 608/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin verstößt die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die steuerliche Bemessungsgrundlage der Vergnügungsteuer auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 552; ebenso OVG NRW, Urteil vom 6.3.2007 - 14 A 608/05 - KStZ 2007, 94 sowie Beschluss vom 18.7.2008 - 14 B 492/08 - in Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.2007 - 5 TG 332707 - in Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.8.2011 - 4 L 329/09 - KStZ 2012, 31).

    Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, nach dem von Bruttoeinnahmen nicht zwei Steuern nebeneinander erhoben werden dürfen (OVG NRW, Urteil vom 6.3.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Unternehmer im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den von ihm gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - OVGE 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551 = ZKF 2007, 210 sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 -).

    Gemeinden dürfen mit der Vergnügungsteuer auch außerfiskalische Lenkungszwecke verfolgen, solange sie sich damit nicht in Widerspruch zur Rechtsordnung im Übrigen setzen (BVerwG, Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Unternehmer im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den von ihm gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - OVGE 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551 = ZKF 2007, 210 sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 -).

    Der Nachweis der erdrosselnden Wirkung hängt davon ab, ob die von der Besteuerung betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerwG, Beschluss vom 07.01.1998 - 8 B 228/97 - NVwZ-RR 1998, 672 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Die Höhe des Steuersatzes hat erdrosselnde Wirkung, wenn sie es dem durchschnittlichen Unternehmer im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den von ihm gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerwG, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 - KStZ 1998, 238 = NVwZ-RR 1998, 672 sowie Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl 2000, 910 und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 - KStZ 2005, 172 = NStN 2005, 207 = NVwZ 2005, 1316; siehe ferner Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - OVGE 50, 450 = NVwZ-RR 2007, 551 = ZKF 2007, 210 sowie vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 -).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    8 Soweit die Klägerin weiter rügt, dass ihre Gesamtsteuerbelastung durch Umsatzsteuer, Vergnügungsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sich auf annähernd 60 % belaufe und hierdurch ein durch Art. 14 GG vorgegebener "Halbteilungsgrundsatz" als Grenze der zulässigen Besteuerung verletzt sei, ist ihrem Vorbringen entgegen zu halten, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischenzeitlich geklärt ist, dass sich dem Eigentumsgrundrecht keine verbindliche verfassungsrechtliche Obergrenze für die steuerliche Gesamtbelastung im Sinne eines Halbteilungsgrundsatzes entnehmen lässt (BVerfG, Beschluss vom 18.1.2006 - 2 BvR 2194/99 - BVerfGE 115, 97).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Soweit im Einzelfall keine vermögenswerte Rechtsposition betroffen ist, gilt der gleiche Maßstab zur Rechtfertigung einer Beeinträchtigung des Art. 2 Abs. 1 GG, der ebenfalls im Rahmen der Verhältnismäßigkeitskontrolle hinreichend Spielraum für die Gewichtung der Freiheitsbeeinträchtigung und des rechtfertigenden öffentlichen Interesses lässt (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
    Mit dieser Entscheidung hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts klargestellt, dass sich die in die gegenteilige Richtung weisenden Ausführungen in seinem früheren Beschluss vom 22. Juni 1995 (- 2 BvL 37/91 - BVerfGE 93, 121) ausschließlich auf die Besteuerung des Vermögens beziehen und auf das übrige Steuerrecht nicht zu übertragen sind.
  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

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